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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Firma MMS – Marc Meckel Solutions
Inhaber: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Marc Meckel
Moltkestraße 3, 73760 Ostfildern
fon: +49 711 3414-699  |  fax: -702
Email: info@mm-s.de
Internet: http://www.mm-s.de/
 

§ 1 Geltung der Bedingungen
 
(1) Die Firma MMS - Marc Meckel Solutions mit Inhaber Marc Meckel (im folgenden lediglich MMS bezeichnet) stellt dem Kunden die bestellte Dienstleistung mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
 
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von MMS und Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung.
 
Der Kunde erkennt die AGB von MMS an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MMS sie schriftlich bestätigt.
 
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von MMS, die über den Inhalt des jeweiligen Auf- bzw. Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit MMS zu vereinbaren.
 
(4) Die MMS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die MMS berechtigt, den Auf- bzw. Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
 
(5) Die AGB sind im Internet unter http://www.mm-s.de/agb.html jederzeit frei abrufbar.
§ 2 Zustandekommen des Auf- bzw. Vertrages
 
(1) Der Auf- bzw. Vertrag über Dienstleistungen durch MMS kommt im Regelfall mit der Zeichnung eines Kundenantrages durch den Kunden zustande.
 
Via Email vom Kunden übermittelte Leistungserbringungsersuchen werden eigenständiger Vertrag oder Vertragsbestandteil eines bereits bestehenden Vertrages sofern sich im Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien eine solche Auftragsvergabe als üblich ergeben und bewährt hat.
 
Mündlich geschlossene Verträge und Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn dies von beiden Parteien als Geschäftsgrundlage akzeptiert wird.
 
(2) Sollte der Kunde eine Leistung dritter Anbieter oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über MMS bestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der Firma MMS. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen der Firma MMS und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
§ 3 Leistungsumfang
 
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Auf- bzw. Vertrag des Kunden mit der MMS.
 
(2) MMS ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch MMS findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum von MMS.
 
(3) Die MMS behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. MMS ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.
 
(4) Soweit die MMS unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
 
(5) MMS ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. MMS ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
 
(6) Handelt es sich bei der Dienstleistung um die Erstellung einer Internet-Präsenz, so führt auf Wunsch MMS gegen Kostenerstattung eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von MMS festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt MMS nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, daß von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
§ 4 Produkte
 
Alle abgegebenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muß das Vorhandensein von sogenannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von MMS schriftlich bestätigt werden.
 
MMS übernimmt keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von MMS schriftlich bestätigt worden ist.
§ 5 Angebote und Preise
 
(1) Die Angebote von MMS sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch MMS zustande.
 
(2) MMS behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung abhängt.
 
(3) Für die Parteien verbindlich sind die auf der Rechnung von MMS vermerkten Preisangaben. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen MMS zu einer entsprechenden Preisanpassung.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
 
(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
 
(a) die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der MMS die entsprechenden Kosten zu erstatten;
 
(b) MMS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
 
(c) MMS innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der MMS geführt wird, anzuzeigen.
 
(2) Der Kunde trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über durch von MMS erbrachte Dienstleistungen der Öffentlichkeit zugänglich macht.
 
(3) Die Kunden sind verpflichtet, sich an die allgemein üblichen Verhaltensregeln des Internets, die sogenannte Netiquette, zu halten.
§ 7 Zahlungsbedingungen
 
(1) Alle Leistungen, die von MMS vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform, es sei denn, daß eine mündliche Vereinbarung oder eine Vertragserweiterung via Email von beiden Parteien akzeptiert wird.
 
(2) Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung durch MMS. MMS behält sich zudem vor Rechnungen über erbrachte Leistungen des Vormonats zu stellen. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung bei MMS, egal ob sie per Post, Telefax oder Email versandt wird.
 
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Entgelten von MMS eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
 
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MMS über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von MMS.
 
(5) MMS ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MMS berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
 
(6) Werden MMS Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist MMS berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
 
(7) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Dienstleistungen oder Warenlieferungen nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
 
(8) Für alle Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen.
 
(9) Werden die von MMS gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für MMS.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Liefer- und Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
 
(1) Gegen Ansprüche der MMS kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der MMS anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Auf- bzw. Vertrag zu.
 
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MMS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von MMS oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat MMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Zahlungsverzug
 
(1) Bei Zahlungsverzug ist MMS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an auch ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß MMS eine höhere Zinslast nachweist. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß MMS als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 
(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt MMS vorbehalten.
§ 10 Datensicherheit, Online-Übertragungen
 
(1) Der Kunde stellt MMS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
 
(2) Soweit Daten an MMS - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
 
Die Datenbestände von MMS werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die MMS zu übermitteln.
 
(2) Änderungen von Adressangaben, Kontoverbindungen und Tarifänderungen können gegenüber MMS nur schriftlich per Brief, Telefax oder Email erklärt werden.
 
(4) Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
 
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die MMS unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
 
(2) Der Auf- bzw. Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die MMS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Auf- bzw. Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von MMS im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
 
(3) MMS steht dafür ein, daß alle Personen, die von MMS mit der Abwicklung des Auf- bzw. Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
§ 12 Gewährleistung
 
(1) Der Kunde hat die von MMS gelieferte, erarbeitete oder installierte Sache umgehend zu prüfen und bestehende Mängel bis spätestens 10 Tage nach Eingang / Fertigstellung der Sache MMS schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die trotz der sorgfältigen überprüfung nicht binnen dieser Frist bemerkt werden konnten, müssen unverzüglich nach deren Feststellung an MMS gemeldet werden.
 
(2) MMS leistet Gewähr für die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren, indem MMS nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Erbringung einer weiteren Dienstleistung vornimmt.
 
Der Kunde kann auch zur selbständigen Behebung der Mängel unter Beratung und Anleitung von MMS angewiesen werden, sofern ihm das zugemutet werden kann. Der Kunde kann weder Wandelung noch Minderung des Vertrages aufgrund mangelhafter Ware geltend machen, sofern MMS entsprechende Maßnahmen zur Nachbesserung der gerügten Lieferung / Dienstleistung ergreift.
 
(3) Wird eine Dienstleistung oder ein Produkt entgegen den Instruktionen von MMS durch den Kunden benutzt, lehnt MMS jegliche Gewährleistung und Haftung ab.
§ 13 Gefahrenübergang
 
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person oder Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MMS verlassen hat. Sendungen bis DM 1000,00 (500 Euro) Warenwert sind ohne Mehrkosten automatisch versichert. Wünscht der Käufer eine Versicherung der höherwertigen Ware, so muß dies auf der Bestellung ausdrücklich angegeben werden.
§ 14 Annahmeverweigerung/Nichtzustellbarkeit
 
Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die MMS nicht zu vertreten hat, ist MMS berechtigt einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale von 20 Prozent des Warenwertes, mindestens jedoch DM 50,00 in Rechnung zu stellen.
§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung
 
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Auf- bzw. Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der MMS wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
(2) MMS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse die Leistungserbringung durch MMS wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Zu oben genannten Ereignissen gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall der Kommunikationsnetze und Gateways, Störungen im Bereich der Dienste der Deutsche Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von MMS oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten.
 
(3) MMS haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
 
(4) MMS haftet nicht für die über ihre Dienstleistungen verfügbar gemachten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der verantwortliche Urheber nicht rechtswidrig handelt, indem er die Informationen der MMS zwecks Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt.
 
(5) MMS haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, daß die Informationen des Kunden an MMS auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet-Provider und der Deutschen Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können.
§ 16 Haftung des Kunden/Auftraggeber
 
(1) Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu besitzen und, daß durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.
 
(2) Der Kunde versichert im übrigen, daß er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von MMS erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, daß von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
 
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die MMS und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von MMS durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfaßt auch Mangelfolgeschäden.
 
(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von MMS und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von MMS entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
 
(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde MMS und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von MMS herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen MMS Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 17 Verjährung
 
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.
§ 18 Schlußbestimmungen
 
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von MMS.
 
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
 
(3) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist Esslingen am Neckar Gerichtsstand. MMS ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
§ 19 Salvatorische Klausel
 
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend oder etwaige Vertragslücken.
Download der AGB als pdf-Datei (68kB).